Sicherheit
Überwachung der Vertragssicherheit
Fortlaufende Sicherheitsüberwachung für ausdrücklich vereinbarte Smart Contracts, Netzwerke und Alarmierungswege.
Illustrative Produktoberfläche mit Beispieldaten
Überwachung der Vertragssicherheit
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Kundenangaben
- Adressen der Smart Contracts, Netzwerke und erwartetes Verhalten
- Autorisierte Alarmempfänger und Eskalationsregeln
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Leistungsumfang
- Definierter Überwachungsumfang für Smart Contracts und Ereignisse
- Alarmbedingungen und unterstützte Benachrichtigungswege
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Lieferumfang
- Konfigurierte Monitore und Alarmierungswege
- Abdeckungsverzeichnis, Incident-Ablauf und Berichtsübergabe
Geeignet für
Für Protokollteams, die einen ausdrücklich vereinbarten Satz von Smart Contracts und Netzwerken überwachen.
Leistungsumfang
- Definierter Überwachungsumfang für Smart Contracts und Ereignisse
- Alarmbedingungen und unterstützte Benachrichtigungswege
- Incident-Nachweise und Statusverfolgung
- Regelmäßige Überwachungsberichte
Lieferumfang
- Konfigurierte Monitore und Alarmierungswege
- Abdeckungsverzeichnis, Incident-Ablauf und Berichtsübergabe
Kundenangaben
- Adressen der Smart Contracts, Netzwerke und erwartetes Verhalten
- Autorisierte Alarmempfänger und Eskalationsregeln
Abhängigkeiten und Voraussetzungen
- Voraussetzungen werden während der Konfiguration geprüft und mit ihren Kosten vor der Zahlung angezeigt.
Konfiguration und Upgrades
- Smart Contracts, Ereignisse, Alarme und Berichtsrhythmus im freigegebenen Umfang
- Reaktion und Behebung bleiben separat, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind
Fragen und Antworten
Was umfasst der Grundumfang von „Sicherheitsüberwachung von Smart Contracts“?
Der Grundumfang deckt nur die im Auftrag verzeichneten Smart Contracts, Netzwerke und Alarmierungswege ab. Die Überwachung ist weder ein Audit noch eine Garantie gegen Verluste.
Was muss der Kunde für „Sicherheitsüberwachung von Smart Contracts“ bereitstellen?
Der Kunde stellt für „Sicherheitsüberwachung von Smart Contracts“ Folgendes bereit: Adressen der Smart Contracts, Netzwerke und erwartetes Verhalten; Autorisierte Alarmempfänger und Eskalationsregeln.